Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Abgabe, die in vielen deutschen Städten erhoben wird. Wer neben seinem Hauptwohnsitz noch eine weitere Wohnung nutzt, sei es aus beruflichen, privaten oder anderen Gründen, muss sich oft mit dieser Steuer auseinandersetzen. In diesem Artikel klären wir umfassend auf, was es mit der Zweitwohnsitzsteuer auf sich hat, welche Regelungen in verschiedenen Städten wie Berlin, München und Hamburg gelten und welche Besonderheiten bei Eigentum bestehen.
Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Zweitwohnsitzsteuer, auch Zweitwohnungssteuer genannt, ist eine kommunale Steuer, die von vielen deutschen Städten erhoben wird. Sie betrifft Personen, die neben ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung unterhalten, unabhängig davon, ob diese gemietet oder im Eigentum steht. Der Steuersatz und die genaue Definition eines Zweitwohnsitzes können jedoch je nach Stadt variieren.
Warum gibt es die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Einführung der Zweitwohnsitzsteuer dient mehreren Zwecken:
- Zusätzliche Einnahmequelle: Kommunen können durch die Steuer ihre Haushaltskassen aufbessern.
- Entlastung der Infrastruktur: Wer in einer Stadt eine Wohnung nutzt, aber dort nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, zahlt keine regulären kommunalen Abgaben. Die Zweitwohnsitzsteuer gleicht dies aus.
- Anreize zur Hauptwohnsitzmeldung: Städte profitieren finanziell von Einwohnern mit Hauptwohnsitz, weshalb sie mit dieser Steuer versuchen, mehr Menschen zur Ummeldung zu bewegen.
Zweitwohnsitzsteuer Berlin: Regelungen und Besonderheiten
In Berlin wird die Zweitwohnsitzsteuer auf alle Wohnungen erhoben, die nicht als Hauptwohnsitz gemeldet sind. Der Steuersatz liegt derzeit bei 15 % der Nettokaltmiete. Diese Regelung betrifft sowohl Mieter als auch Eigentümer, die ihre Immobilie nicht als Hauptwohnsitz nutzen.
Besonderheiten in Berlin:
- Studierende, die aus beruflichen oder Bildungsgründen einen Zweitwohnsitz haben, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit werden.
- Die Steuer wird unabhängig davon erhoben, ob die Wohnung tatsächlich regelmäßig genutzt wird.
- Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Berlins haben, aber eine Wohnung in der Hauptstadt unterhalten, sind zur Zahlung verpflichtet.
Zweitwohnsitzsteuer München: Was gilt in der bayrischen Landeshauptstadt?
Die bayrische Landeshauptstadt München erhebt ebenfalls eine Zweitwohnsitzsteuer. Hier liegt der Steuersatz bei 9 % der Nettokaltmiete. Auch hier gibt es spezifische Regelungen:
- Personen, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in München haben, können sich unter bestimmten Umständen befreien lassen.
- Studierende, die finanziell von ihren Eltern abhängig sind, sind oft von der Steuer ausgenommen.
- Die Steuerpflicht gilt auch für Eigentümer, die eine Wohnung besitzen, aber nicht als Hauptwohnsitz nutzen.
Zweitwohnsitzsteuer Hamburg: Wie hoch ist sie und wer muss zahlen?
In Hamburg beträgt die Zweitwohnsitzsteuer 8 % der Nettokaltmiete. Ähnlich wie in anderen Städten gibt es hier Ausnahmen und Sonderregelungen:
- Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Hamburg unterhält, kann eine Befreiung beantragen.
- Auch hier sind Studierende unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit.
- Eigentümer sind ebenfalls steuerpflichtig, wenn die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Zweitwohnsitzsteuer bei Eigentum: Was gilt für Immobilienbesitzer?
Wer eine Immobilie besitzt und diese als Zweitwohnsitz nutzt, muss in vielen Städten dennoch die Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Die Steuer wird nicht auf die gesamte Wohnfläche, sondern auf eine fiktive Nettokaltmiete berechnet.
- In manchen Städten gibt es Befreiungsmöglichkeiten, wenn die Wohnung ausschließlich als Ferienwohnung genutzt wird.
- Wer seine Zweitwohnung vermietet und nicht selbst nutzt, kann sich unter Umständen von der Steuerpflicht befreien lassen.
Wie kann man die Zweitwohnsitzsteuer vermeiden oder reduzieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Zweitwohnsitzsteuer zu umgehen oder zu minimieren:
- Hauptwohnsitz verlegen: Wer sich entscheidet, seinen Hauptwohnsitz in die Stadt zu verlegen, in der er arbeitet oder studiert, kann die Steuer umgehen.
- Befreiung beantragen: In bestimmten Fällen können Personen, die eine Zweitwohnung aus beruflichen oder familiären Gründen nutzen, eine Befreiung beantragen.
- Wohnung als Ferienwohnung deklarieren: In einigen Städten ist es möglich, eine Wohnung als Ferienwohnung zu registrieren, was die Steuerpflicht umgehen kann.
Auswirkungen der Zweitwohnsitzsteuer auf den Immobilienmarkt
Die Zweitwohnsitzsteuer hat auch Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt, insbesondere in Großstädten:
- Verringerte Nachfrage nach Zweitwohnungen: Viele Personen verzichten aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung auf eine Zweitwohnung.
- Anstieg der Mietpreise: Vermieter könnten die Kosten der Zweitwohnsitzsteuer auf die Mieter umlegen, was zu steigenden Mietpreisen führen kann.
- Veränderung des Stadtbildes: In manchen Städten führt die Steuer dazu, dass weniger Menschen eine Zweitwohnung halten, was sich auf die Belegung von Wohnraum auswirkt.
Zweitwohnsitzsteuer im europäischen Vergleich
Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Steuermodelle:
- Österreich: Hier gibt es eine ähnliche Steuer, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt ist.
- Frankreich: In vielen französischen Städten gibt es eine sogenannte „Taxe d’habitation“ für Zweitwohnsitze.
- Schweiz: In einigen Kantonen gibt es eine Steuer auf Zweitwohnungen, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.
Fazit: Zweitwohnsitzsteuer richtig verstehen und Kosten vermeiden
Die Zweitwohnsitzsteuer ist ein wichtiger Faktor für alle, die neben ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung unterhalten. Während die Steuer in Städten wie Berlin, München und Hamburg unterschiedlich hoch ausfällt, gibt es oft Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten. Besonders für Eigentümer ist es wichtig, die Regelungen genau zu prüfen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wer sich frühzeitig informiert, kann rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Steuerbelastung zu minimieren.