Das Teileinkünfteverfahren ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die insbesondere für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften und Unternehmer von Bedeutung ist. Es ersetzt das frühere Halbeinkünfteverfahren und regelt die Besteuerung von Dividendeneinkünften sowie Veräußerungsgewinnen aus Unternehmensanteilen. Ziel des Verfahrens ist es, eine Doppelbesteuerung von Gewinnen, die bereits auf Ebene der Kapitalgesellschaft versteuert wurden, zu vermeiden oder abzumildern.
Grundprinzip des Teileinkünfteverfahrens
Das Teileinkünfteverfahren sieht vor, dass 60 % der Einkünfte aus Dividenden oder der Veräußerung von Unternehmensanteilen der Einkommensteuer unterliegen, während 40 % steuerfrei bleiben. Dieses Verfahren gilt für natürliche Personen, die an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind und ihre Beteiligung im steuerlichen Privatvermögen oder Betriebsvermögen halten. Die Regelung findet Anwendung auf:
- Dividendenzahlungen
- Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen
- Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften
Anwendungsbereich des Teileinkünfteverfahrens
Das Teileinkünfteverfahren ist vor allem für Gesellschafter-Geschäftsführer und Kapitalanleger interessant, die mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten. Kleinaktionäre, die weniger als 1 % einer Gesellschaft besitzen, fallen hingegen unter die Abgeltungssteuer, bei der eine pauschale Besteuerung von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erfolgt.
Vorteile des Teileinkünfteverfahrens
- Reduzierte Steuerlast: Da nur 60 % der Einkünfte steuerpflichtig sind, sinkt die effektive Steuerbelastung gegenüber einer vollen Besteuerung.
- Vermeidung der Doppelbesteuerung: Gewinne werden bereits auf Ebene der Kapitalgesellschaft mit der Körperschaftsteuer belastet. Das Teileinkünfteverfahren sorgt dafür, dass diese Gewinne nicht erneut voll besteuert werden.
- Verrechnung von Werbungskosten: Anders als bei der Abgeltungssteuer, bei der Werbungskosten nicht abzugsfähig sind, erlaubt das Teileinkünfteverfahren den anteiligen Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Höhe von 60 %.
Beispielrechnung zur Steuerersparnis
Angenommen, ein Unternehmer erhält 100.000 Euro Dividende aus seiner Beteiligung an einer GmbH. Beim Teileinkünfteverfahren würden nur 60.000 Euro steuerpflichtig sein. Wenn sein persönlicher Einkommensteuersatz bei 42 % liegt, beträgt die Steuerlast:
60.000 Euro x 42 % = 25.200 Euro.
Im Vergleich dazu wäre bei der Abgeltungssteuer die gesamte Summe von 100.000 Euro mit 25 % besteuert worden, was zu einer Steuerlast von 25.000 Euro führt. Die Differenz ist hier gering, aber insbesondere bei höheren Einkünften kann das Teileinkünfteverfahren vorteilhaft sein, da zusätzliche Abzüge möglich sind.
Unterschied zum Halbeinkünfteverfahren
Das Teileinkünfteverfahren hat 2009 das Halbeinkünfteverfahren ersetzt. Beim alten Verfahren waren nur 50 % der Einkünfte steuerpflichtig. Die Anhebung auf 60 % wurde eingeführt, um die Steuerausfälle für den Staat zu begrenzen und eine gerechtere Besteuerung sicherzustellen. Gleichzeitig wurde jedoch der Abzug von Werbungskosten weiterhin erlaubt, was Investoren zugutekommt.

Teileinkünfteverfahren und Betriebsvermögen
Wenn Anteile an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen gehalten werden, können betriebliche Aufwendungen, die mit der Beteiligung zusammenhängen, zu 60 % als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies betrifft beispielsweise:
- Zinsaufwendungen für Kredite zur Finanzierung der Beteiligung
- Kosten für Rechtsberatung oder Steuerberatung
- Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge und Reisekosten im Zusammenhang mit der Beteiligung
Verkauf von Unternehmensanteilen
Beim Verkauf von Unternehmensanteilen greift ebenfalls das Teileinkünfteverfahren. Wenn ein Unternehmer beispielsweise Anteile an einer GmbH für 500.000 Euro verkauft und die Anschaffungskosten 200.000 Euro betrugen, ergibt sich ein Gewinn von 300.000 Euro. Nach dem Teileinkünfteverfahren wären davon nur 60 % steuerpflichtig:
300.000 Euro x 60 % = 180.000 Euro.
Diese Summe unterliegt dann dem persönlichen Einkommensteuersatz des Veräußerers.
Nachteile des Teileinkünfteverfahrens
Obwohl das Verfahren viele Vorteile bietet, gibt es auch einige Nachteile:
- Es gilt nur für Personen mit mindestens 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
- Der Verwaltungsaufwand ist höher, da Werbungskosten ermittelt und steuerlich geltend gemacht werden müssen.
- Die Steuerlast kann je nach individueller Situation höher sein als bei der Abgeltungssteuer.
Vergleich mit der Abgeltungssteuer
Merkmal | Teileinkünfteverfahren | Abgeltungssteuer |
Steuerpflichtiger Anteil | 60 % | 100 % |
Steuerlicher Abzug von Werbungskosten | Ja, zu 60 % | Nein |
Mindestbeteiligung | 1 % | Keine |
Anwendbar auf | Unternehmer & Gesellschafter | Kleinaktionäre |
Steuersatz | Persönlicher Steuersatz | 25 % |
Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren?
Das Verfahren lohnt sich insbesondere für Personen mit höheren Beteiligungen und hohen persönlichen Werbungskosten. Unternehmer, die ihre Beteiligung aus betrieblichen Mitteln finanzieren und entsprechende Aufwendungen haben, profitieren besonders. Auch langfristige Investoren, die Anteile an Unternehmen halten und mit dem Verkauf Gewinne erzielen, können durch die 40 % Steuerfreistellung einen Vorteil erzielen.
Fazit
Das Teileinkünfteverfahren ist eine attraktive steuerliche Regelung für Unternehmer und Investoren, die an Kapitalgesellschaften beteiligt sind. Es bietet eine steuerliche Entlastung durch die 40 % Steuerfreistellung und ermöglicht den Abzug von Werbungskosten. Trotz einiger Nachteile kann es in vielen Fällen eine vorteilhafte Alternative zur Abgeltungssteuer sein. Wer eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, sollte prüfen, ob das Teileinkünfteverfahren für ihn die optimale Besteuerungsmethode darstellt.